AGB – Circle

Stand: 19.08.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen gelten für alle Unternehmensmitgliedschaften im RETAIL FUTURE CIRCLE, nachfolgend „Circle“ genannt.

1.2 Der RETAIL FUTURE CIRCLE ist ein kuratiertes, personenbezogenes und vertrauliches B2B-Netzwerk für ausgewählte Handelsunternehmen, Marken und Hersteller mit unmittelbarem Handelsbezug sowie ausgewählte Retail-Organisationen, insbesondere aus dem DACH- und europäischen Raum. Der Circle dient dem strategischen Erfahrungsaustausch, Peer Learning, der gemeinsamen Auseinandersetzung mit Zukunfts- und Transformationsthemen des Handels sowie der Entwicklung und Vertiefung ausgewählter Innovations- und Kooperationsansätze.

1.3 Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Unternehmen mit stationärer Handelskompetenz und Omnichannel- bzw. Unified-Commerce-Verantwortung.

1.4 Vertragspartner ist, sofern nicht anders angegeben, die RETAIL NXT GmbH, nachfolgend „RETAIL NXT“ genannt. Vertragspartner auf Kundenseite ist das beitretende Unternehmen, nachfolgend „Mitglied“ genannt.

1.5 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mitglieds gelten nicht, es sei denn, RETAIL NXT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Vereinbarung gehen diesen Bedingungen vor.

2. Charakter und Gegenstand der Mitgliedschaft

2.1 Gegenstand des Vertrags ist die Unternehmensmitgliedschaft im RETAIL FUTURE CIRCLE für die jeweils vereinbarte Laufzeit.

2.2 Der Circle ist als langfristiger, persönlicher Peer-Kreis auf Executive-Ebene angelegt. Wesentliche Grundlagen der Mitgliedschaft sind Kontinuität der teilnehmenden Personen, gegenseitiges Vertrauen, Vertraulichkeit, aktive Mitwirkung sowie die Bereitschaft zum offenen fachlichen Erfahrungsaustausch.

2.3 Der Circle verfolgt insbesondere das Ziel, den Erfahrungsaustausch zwischen führenden Handelsunternehmen zu fördern, Lernkurven zu verkürzen und eine vertiefte Auseinandersetzung mit relevanten Zukunfts-, Technologie-, Transformations- und Innovationsthemen des Handels zu ermöglichen.

2.4 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

2.5 Co-Creation-Initiativen, gemeinsame Pilot- oder Testprojekte, Learning Journeys, Solution-Provider-Pitches oder vergleichbare Kooperationsprojekte können aus dem Circle heraus initiiert werden, sind jedoch – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – keine geschuldete Leistung der Mitgliedschaft. Über Teilnahme, Finanzierung, Verantwortlichkeiten und Durchführung solcher Projekte wird gegebenenfalls gesondert entschieden und eine separate Vereinbarung geschlossen.

2.6 RETAIL NXT schuldet insbesondere keinen bestimmten wirtschaftlichen, technologischen oder sonstigen Umsetzungserfolg aus solchen Initiativen.

3. Mitgliedschaftsberechtigung und Kuratierung

3.1 Der RETAIL FUTURE CIRCLE richtet sich vorrangig an führende Handelsunternehmen sowie ausgewählte Marken, Hersteller und Organisationen mit unmittelbarem Retail-Bezug.

3.2 Die Aufnahme erfolgt kuratiert. Ein Anspruch auf Aufnahme in den Circle besteht nicht.

3.3 RETAIL NXT berücksichtigt bei der Aufnahme insbesondere die fachliche und strategische Passung, das Unternehmensprofil, Funktion und Seniorität der vorgesehenen Core Member sowie die Zusammensetzung und Qualität des bestehenden Teilnehmerkreises.

3.4 Technologieanbieter, Beratungsunternehmen, Agenturen, Dienstleister und sonstige Lösungsanbieter sind grundsätzlich nicht als reguläre Mitglieder des geschützten Peer-Kreises vorgesehen.

3.5 In Abstimmung mit den Mitgliedern kann RETAIL NXT auf Wunsch für einzelne Themen, Sessions oder Projekte ausgewählte externe Experten, Wissenschaftler, Technologiepartner, Lösungsanbieter oder sonstige Fachpersonen einladen, sofern dies dem fachlichen Zweck des jeweiligen Formats dient. Eine solche Einladung begründet keine Mitgliedschaft und keinen Anspruch auf weitere Teilnahme.

4. Core Member und persönliche Bindung der Mitgliedschaft

4.1 Die Unternehmensmitgliedschaft ist personell an die bei Vertragsschluss benannten Core Member gebunden. Der persönliche und kontinuierliche Austausch auf Geschäftsführungs-, Vorstands- und C-Level-Ebene ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal und eine wesentliche Grundlage des RETAIL FUTURE CIRCLE.

4.2 Ein Mitglied kann bis zu zwei Core Member benennen. Diese müssen grundsätzlich der Geschäftsführung, dem Vorstand oder dem C-Level des Mitgliedsunternehmens angehören und strategische Gesamt-, Transformations- oder vergleichbare unternehmensweite Entscheidungsverantwortung tragen.

4.3 Die Core Member sind persönliche Mitglieder des Teilnehmerkreises im Rahmen der Unternehmensmitgliedschaft. Eine Rotation des Sitzes zwischen verschiedenen Mitarbeitern des Mitgliedsunternehmens ist ausgeschlossen.

4.4 Die Core Member sollen persönlich an den Circle-Treffen teilnehmen. Eine Übertragung des Sitzes oder eine Vertretung durch andere Mitarbeiter aufgrund terminlicher Verhinderung oder aus sonstigen Gründen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

4.5 Die Benennung eines zweiten Core Members dient der dauerhaften Einbindung einer zweiten, ebenfalls entsprechend hochrangigen Führungsperson des Mitgliedsunternehmens und stellt keine frei austauschbare Stellvertreterposition dar.

4.6 Ein Austausch eines benannten Core Members während der Vertragslaufzeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Scheidet ein Core Member dauerhaft aus dem Mitgliedsunternehmen oder aus seiner maßgeblichen Funktion aus, insbesondere aufgrund eines Unternehmenswechsels, Eintritts in den Ruhestand oder einer vergleichbaren dauerhaften Veränderung, kann das Mitglied RETAIL NXT eine Ersatzperson vorschlagen.

4.7 Die Ersatzperson muss mindestens eine gleichwertige oder höhere Seniorität und Entscheidungsverantwortung besitzen und dem in Ziffer 4.2 beschriebenen Teilnehmerprofil entsprechen. Der Austausch bedarf der vorherigen Zustimmung von RETAIL NXT. Dabei sind insbesondere die persönliche und fachliche Passung sowie der kuratierte Charakter des Circles zu berücksichtigen.

5. Zusätzliche interne Fachexperten

5.1 Zusätzlich zu den Core Membern kann ein Mitglied bei einzelnen Circle-Terminen einen internen Fachexperten aus dem eigenen Unternehmen hinzuziehen, wenn dessen Expertise unmittelbar zum jeweiligen Themenschwerpunkt beiträgt.

5.2 Die Teilnahme eines Fachexperten erfolgt ausschließlich zusätzlich zu mindestens einem teilnehmenden Core Member. Der Fachexperte kann den Core Member nicht ersetzen oder vertreten.

5.3 Der Fachexperte soll eine für das jeweilige Thema relevante Leitungs-, Fach- oder Umsetzungsverantwortung tragen und insbesondere zur fachlichen Vertiefung, zur Entwicklung von Pilotprojekten oder zur operativen Umsetzung beitragen können.

5.4 Die Teilnahme eines Fachexperten ist vorab mit dem Circle Management abzustimmen. RETAIL NXT kann die Teilnahme ablehnen, wenn die Person, Funktion oder fachliche Ausrichtung nicht zum jeweiligen Format oder zum kuratierten Charakter des Circles passt.

5.5 Die Möglichkeit zur Hinzuziehung interner Fachexperten begründet weder einen zusätzlichen Circle-Sitz noch ein eigenständiges oder dauerhaftes Teilnahmerecht der betreffenden Person.

6. Circle-Formate und Leistungsumfang

6.1 Art, Anzahl und Umfang der im Rahmen der Mitgliedschaft enthaltenen Circle-Formate und Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

6.2 Circle-Formate können insbesondere strategischen Erfahrungsaustausch, fachliche Vertiefungen, Workshops, Standortbesuche, Demonstrationen, Dinners, digitale Formate oder vergleichbare Arbeits- und Austauschformate umfassen.

6.3 RETAIL NXT übernimmt die Konzeption, Organisation und Moderation der im jeweiligen Angebot vereinbarten offiziellen Circle-Formate.

6.4 Soweit im Angebot Leistungen im Zusammenhang mit gastgebenden Mitgliedsunternehmen vereinbart oder vorgesehen sind, gelten ergänzend die Regelungen zur rollierenden Gastgeberschaft gemäß Ziffer 8.

6.5 RETAIL NXT ist berechtigt, Themen, Termine, Referenten, Abläufe und einzelne Formate aus sachlichen Gründen anzupassen, sofern Charakter, Qualität und der im Angebot vereinbarte Gesamtumfang der Mitgliedschaft im Wesentlichen gewahrt bleiben.

7. RETAIL NXT Conference und weitere Zusatzleistungen

7.1 Etwaige Leistungen im Zusammenhang mit der RETAIL NXT Conference, insbesondere Conference-Pässe, VIP-Zugänge, Hospitality-Leistungen oder sonstige Zusatzleistungen, ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

7.2 Soweit personenbezogene VIP-, Conference- oder sonstige Zugangsberechtigungen vereinbart werden, sind diese grundsätzlich nicht auf andere Mitarbeiter oder Dritte übertragbar, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

7.3 RETAIL NXT kann einzelne Veranstaltungsformate, Locations, Abläufe und Hospitality-Leistungen aus sachlichen oder organisatorischen Gründen verändern oder durch vergleichbare Leistungen ersetzen, sofern der im Angebot vereinbarte Gesamtcharakter der Leistung gewahrt bleibt.

8. Rollierende Gastgeberschaft

8.1 Wesentlicher Bestandteil des Circle-Konzepts ist die rollierende Gastgeberschaft der Mitgliedsunternehmen. Die Mitgliedschaft beinhaltet die grundsätzliche Bereitschaft des Mitglieds, während seiner Mitgliedschaft im abgestimmten Turnus als Gastgeber eines Circle-Treffens zur Verfügung zu stehen.

Circle-Treffen können insbesondere in Headquarters, Experience Stores, Innovationsstandorten, Logistik-, Produktions- oder vergleichbaren Unternehmensstandorten der Mitglieder stattfinden.

8.2 Das gastgebende Mitglied ermöglicht im vereinbarten Umfang Einblicke in relevante Themen, Erfahrungen, Standorte oder Unternehmensbereiche und unterstützt einen offenen fachlichen Austausch im Rahmen der jeweils geltenden Vertraulichkeits-, Sicherheits- und Compliance-Regeln.

8.3 Das gastgebende Mitglied stellt grundsätzlich die für das jeweilige Treffen abgestimmten Räumlichkeiten bzw. den vereinbarten Standort zur Verfügung und trägt die vor Ort entstehenden Kosten der Tagesverpflegung, insbesondere Tagungsgetränke, Snacks und Business-Lunch.

8.4 RETAIL NXT unterstützt das gastgebende Mitglied bei der organisatorischen Vorbereitung und Koordination des jeweiligen Treffens. Art und Umfang dieser Unterstützung richten sich nach den Erfordernissen des jeweiligen Formats.

8.5 Zeitpunkt, Standort, konkreter Umfang und Ablauf der jeweiligen Gastgeberschaft werden zwischen RETAIL NXT und dem gastgebenden Mitglied rechtzeitig abgestimmt.

8.6 Individuelle Reise-, Übernachtungs- und sonstige persönliche Nebenkosten der Teilnehmer sind nicht Bestandteil der Mitgliedschaft und werden von den jeweiligen Mitgliedern selbst getragen.

9. Verbindlichkeit der Teilnahme

9.1 Die Kontinuität und persönliche Teilnahme der Core Member ist wesentliche Grundlage für Vertrauen, Qualität und Relevanz des Circles. Mit Abschluss der Mitgliedschaft erklären sich die Core Member daher grundsätzlich bereit, an den Circle-Treffen persönlich und regelmäßig teilzunehmen.

9.2 Die Termine sollen möglichst gemeinsam und mit einem angemessenen Planungshorizont festgelegt werden, um eine hohe und verlässliche Präsenz des Teilnehmerkreises zu ermöglichen.

9.3 Zusagen zu Circle-Terminen sollen verbindlich behandelt werden. Ist eine Teilnahme aus wichtigem Grund nicht möglich, ist RETAIL NXT möglichst frühzeitig zu informieren.

9.4 Für einzelne Nichtteilnahmen wird keine Vertragsstrafe erhoben. Wiederholte Nichtteilnahmen oder kurzfristige Absagen können jedoch, insbesondere nach vorherigem Hinweis durch RETAIL NXT, als erhebliche Beeinträchtigung der für den Circle erforderlichen persönlichen Verbindlichkeit gewertet werden.

9.5 Bei dauerhaft fehlender Mitwirkung oder wiederholter erheblicher Verletzung der Teilnahme- und Mitwirkungspflichten kann RETAIL NXT nach vorheriger Abmahnung und erfolgloser Möglichkeit zur Abhilfe, soweit eine Abhilfe nach Art des Verstoßes möglich ist, die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund beenden. Die Umstände des Einzelfalls sind angemessen zu berücksichtigen.

10. Vertraulichkeit und Chatham House Rule

10.1 Der RETAIL FUTURE CIRCLE ist grundsätzlich ein geschützter und vertraulicher Austauschraum.

10.2 Soweit für ein Format nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt für den persönlichen Austausch die Chatham House Rule. Die im Rahmen eines Treffens erhaltenen Informationen dürfen genutzt werden, jedoch dürfen weder die Identität noch die Unternehmenszugehörigkeit der jeweiligen Quelle offengelegt werden.

10.3 Vertrauliche Informationen, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, nicht öffentliche Kennzahlen, interne Unterlagen, Präsentationen, Teilnehmerinformationen und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

10.4 Foto-, Video- oder Audioaufnahmen sowie Mitschnitte, Transkriptionen oder sonstige Aufzeichnungen von vertraulichen Circle-Sessions sind nur nach vorheriger Abstimmung zulässig.

10.5 Eine öffentliche Dokumentation oder Veröffentlichung von Gesprächsinhalten erfolgt grundsätzlich nicht, sofern dies nicht im Einzelfall mit den betroffenen Mitgliedern abgestimmt wurde.

10.6 Soweit für einzelne Formate oder Projekte zusätzliche Vertraulichkeitsvereinbarungen bzw. NDAs geschlossen werden, gelten diese ergänzend und gehen bei Widersprüchen hinsichtlich der dort geregelten Vertraulichkeitsgegenstände diesen Bedingungen vor.

10.7 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten auch nach Ende der Mitgliedschaft fort.

11. Kartellrecht und Anti-Trust-Grundsätze

11.1 Sämtliche Aktivitäten des RETAIL FUTURE CIRCLE erfolgen unter Beachtung des geltenden deutschen und europäischen Kartell- und Wettbewerbsrechts.

11.2 Der Circle darf nicht für Vereinbarungen, Abstimmungen oder den Austausch wettbewerblich sensibler Informationen genutzt werden, soweit diese kartellrechtlich unzulässig sind.

11.3 Insbesondere dürfen keine unzulässigen Absprachen oder Abstimmungen über Preise, Preisbestandteile, Margen, Konditionen, Mengen, Markt- oder Kundenaufteilungen, Einkaufs- oder Verkaufsstrategien, Boykotte oder sonstiges wettbewerblich relevantes Marktverhalten erfolgen.

11.4 Teilnehmer sind verpflichtet, entsprechende Diskussionen nicht zu initiieren und auf eine Beendigung hinzuweisen, wenn Gespräche in einen kartellrechtlich bedenklichen Bereich übergehen.

11.5 RETAIL NXT ist berechtigt, Diskussionen oder Programmpunkte zu unterbrechen oder zu beenden, wenn kartellrechtliche oder sonstige Compliance-Bedenken bestehen.

11.6 Gemeinsame Innovations-, Pilot-, Forschungs- oder Kooperationsvorhaben werden, soweit erforderlich, vor ihrer Umsetzung gesondert auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft und gegebenenfalls durch separate Vereinbarungen geregelt.

12. Wettbewerber, Marktbegleiter und Schutzinteressen

12.1 Die Mitgliedschaft eines Unternehmens begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Ausschluss von Wettbewerbern oder Marktbegleitern aus dem RETAIL FUTURE CIRCLE.

12.2 Die branchenübergreifende Zusammensetzung sowie der fachliche Austausch auch zwischen Marktbegleitern werden grundsätzlich als Bestandteil des Circle-Konzepts verstanden.

12.3 Vor der Aufnahme eines Unternehmens, bei dem eine unmittelbare und erhebliche Wettbewerbssituation zu einem bestehenden Mitglied erkennbar ist, kann RETAIL NXT das betroffene Mitglied konsultieren und dessen berechtigte Interessen in die Aufnahmeentscheidung einbeziehen.

12.4 Bestehen nachvollziehbare Gründe, aufgrund derer die Aufnahme eines unmittelbaren Wettbewerbers den vertraulichen Austausch oder die Bereitschaft zur Offenlegung relevanter Erfahrungen erheblich beeinträchtigen würde, kann das bestehende Mitglied begründete Einwände gegenüber RETAIL NXT vorbringen. Die abschließende Aufnahmeentscheidung trifft RETAIL NXT nach Abwägung der Interessen und unter Berücksichtigung des kuratierten Charakters des Circles.

12.5 Bei Vor-Ort-Terminen besitzt das gastgebende Mitglied ein berechtigtes Schutzinteresse hinsichtlich seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sicherheitsrelevanter Bereiche und sonstiger sensibler Unternehmensinformationen.

12.6 Das gastgebende Mitglied kann deshalb im sachlich erforderlichen Umfang den Zugang einzelner Teilnehmer zu bestimmten Bereichen, Besichtigungen, Unterlagen oder Informationen beschränken, insbesondere wenn ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis besteht. Eine solche Beschränkung soll auf das notwendige Maß begrenzt werden und stellt keinen Ausschluss des betreffenden Mitglieds aus dem Circle insgesamt dar.

13. Verhaltens- und Wertekodex

13.1 Die Mitglieder und ihre Teilnehmer verpflichten sich zu professionellem, respektvollem und vertrauensvollem Verhalten auf Augenhöhe.

13.2 Der Circle lebt von aktiver Mitwirkung. Mitglieder sollen Erfahrungen, Perspektiven und fachliche Erkenntnisse in angemessenem Umfang einbringen und nicht ausschließlich als passive Empfänger von Informationen auftreten.

13.3 Unerwünschte Akquise, vertrieblich aggressive Ansprache, Massenkontaktierung, Recruiting ohne konkreten Anlass, Belästigung, diskriminierendes Verhalten oder sonstiges Verhalten, das dem vertraulichen Peer-Charakter des Circles erheblich widerspricht, ist untersagt.

13.4 Der Circle ist überparteilich. Parteipolitische Agitation und parteipolitische bzw. ideologische Auseinandersetzungen, die keinen sachlichen Bezug zu den relevanten Fragestellungen des Handels haben, sind nicht Bestandteil des Circle-Austauschs. Sachliche Diskussionen über handels-, wirtschafts-, technologie- und regulatorisch relevante politische Rahmenbedingungen bleiben hiervon unberührt.

14. Mitgliedschaftsgebühr und Zahlungsbedingungen

14.1 Höhe, Zahlungsweise und Fälligkeit der Mitgliedschaftsgebühr ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

14.2 Soweit eine Zahlung in Teilbeträgen vereinbart wird, stellt dies keine Aufteilung der Mitgliedschaft in einzelne Vertragsperioden dar. Geschuldet bleibt die Vergütung für die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit.

14.3 Die Mitgliedschaftsgebühr ist unabhängig davon geschuldet, ob und in welchem Umfang das Mitglied bzw. seine Core Member einzelne Circle-Termine oder sonstige enthaltene Leistungen tatsächlich wahrnehmen.

14.4 Bei Zahlungsverzug ist RETAIL NXT berechtigt, nach vorheriger Mahnung den Zugang zu Circle-Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

15. Laufzeit und Verlängerung

15.1 Beginn und Laufzeit der Unternehmensmitgliedschaft ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

15.2 Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

15.3 Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird, soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

15.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16. Gründungsphase und Mindestgröße des Circles

16.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine ausreichende Anzahl aktiv teilnehmender Mitgliedsunternehmen eine wesentliche Voraussetzung für Qualität und Funktionsfähigkeit des RETAIL FUTURE CIRCLE darstellt.

16.2 Sollten bis zum 31.03.2027 weniger als acht Unternehmen eine verbindliche Mitgliedschaft im RETAIL FUTURE CIRCLE abgeschlossen haben, ist RETAIL NXT berechtigt, Mitgliedschaften mit einer über das erste Mitgliedschaftsjahr hinausgehenden Laufzeit durch Erklärung in Textform vorzeitig mit Wirkung zum Ende des ersten Mitgliedschaftsjahres zu beenden.

16.3 Im Falle einer Beendigung nach Ziffer 16.2 entfällt die Vergütung für Zeiträume nach Wirksamwerden der Beendigung. Bereits für diese Zeiträume entrichtete Mitgliedschaftsgebühren werden dem Mitglied erstattet. Beiträge für bereits erbrachte Mitgliedschaftszeiträume werden nicht erstattet.

16.4 Ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht des Mitglieds aufgrund der in Ziffer 16.2 beschriebenen Mindestgröße besteht nicht. Das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16.5 Bis zum Wirksamwerden einer Beendigung können die vereinbarten Circle-Leistungen regulär in Anspruch genommen werden.

17. Inhalte und Nutzungsrechte

17.1 Von RETAIL NXT bereitgestellte Studien, Briefings, Präsentationen, Zusammenfassungen und sonstige Inhalte dürfen, sofern nichts anderes vereinbart wird, ausschließlich für interne Zwecke des Mitglieds genutzt werden.

17.2 Eine Veröffentlichung, Weitergabe an externe Dritte, kommerzielle Weiterverwertung oder öffentliche Zugänglichmachung ist nur mit vorheriger Zustimmung von RETAIL NXT bzw. des jeweiligen Rechteinhabers zulässig.

17.3 Urheberrechte, Markenrechte und sonstige Schutzrechte verbleiben bei RETAIL NXT oder den jeweiligen Rechteinhabern.

17.4 Stellt ein Mitglied eigene Inhalte oder Materialien zur Verfügung, verbleiben die Rechte grundsätzlich beim Mitglied. Eine weitergehende Nutzung durch RETAIL NXT, insbesondere für öffentliche Kommunikation, erfolgt nur im vereinbarten Umfang.

18. Kommunikation und Referenznutzung

18.1 RETAIL NXT ist berechtigt, Name und Logo des Mitglieds als Hinweis auf dessen Mitgliedschaft im RETAIL FUTURE CIRCLE zu verwenden, sofern das Mitglied dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht oder etwas Abweichendes vereinbart wurde.

18.2 Die Veröffentlichung von Zitaten, Cases, vertraulichen Erkenntnissen, Fotos einzelner Circle-Treffen oder sonstigen inhaltlichen Aussagen eines Mitglieds erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung.

18.3 Das Mitglied darf seine Mitgliedschaft im RETAIL FUTURE CIRCLE sachlich kommunizieren. Hierdurch darf nicht der Eindruck einer Zertifizierung, exklusiven Empfehlung oder weitergehenden Partnerschaft durch RETAIL NXT entstehen.

19. Keine Erfolgsgarantie

19.1 RETAIL NXT schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder geschäftlichen Erfolg, keine konkreten Leads, Deals, Kooperationen, Investitionen, Kosteneinsparungen, Pilotprojekte oder sonstigen messbaren Umsetzungsergebnisse.

19.2 Der vertraglich geschuldete Wert der Mitgliedschaft besteht insbesondere in der Bereitstellung und Organisation des kuratierten Circle-Rahmens sowie der im individuellen Angebot vereinbarten Leistungen und Zugänge.

20. Änderungen von Programm und Formaten

20.1 RETAIL NXT kann Inhalte, Themen, Termine, Referenten, Orte, Abläufe oder einzelne Formate aus sachlichen Gründen ändern.

20.2 Sachliche Gründe sind insbesondere Krankheit oder Verhinderung von Teilnehmern oder Referenten, organisatorische oder technische Erfordernisse, Sicherheitsaspekte, höhere Gewalt, Verfügbarkeit gastgebender Unternehmen oder die fachliche Weiterentwicklung des Circle-Programms.

20.3 Änderungen begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung, sofern der Gesamtcharakter und der im Angebot vereinbarte wesentliche Leistungsumfang der Mitgliedschaft gewahrt bleiben.

21. Datenschutz

21.1 RETAIL NXT verarbeitet personenbezogene Daten der Ansprechpartner, Core Member, Fachexperten und sonstigen Teilnehmer im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und soweit dies insbesondere für Anbahnung, Durchführung, Organisation und Abwicklung der Mitgliedschaft sowie der Circle-Formate erforderlich ist.

21.2 Das Mitglied stellt sicher, dass die von ihm benannten Personen über die Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an RETAIL NXT sowie über die jeweils geltenden Datenschutzhinweise informiert werden.

21.3 Zur Organisation des geschützten Teilnehmerkreises und zur Ermöglichung des fachlichen Peer-Austauschs kann RETAIL NXT insbesondere Name, Unternehmen, Funktion und geschäftliche Kontaktdaten angemeldeter Teilnehmer innerhalb des geschlossenen Circle-Teilnehmerkreises zugänglich machen, soweit dies für Organisation, Kommunikation und Vernetzung im Circle erforderlich ist.

21.4 Die innerhalb des Circles bereitgestellten Teilnehmerdaten dürfen von Mitgliedern und Teilnehmern ausschließlich für den persönlichen und fachlichen Austausch im Zusammenhang mit dem RETAIL FUTURE CIRCLE genutzt werden.

Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte, Nutzung für Massenmailings oder Newsletter, Adresshandel, automatisierte Kontaktaufnahme oder unerwünschte vertriebliche Ansprache ist unzulässig.

21.5 Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten, Teilnehmerlisten, Fotos, Videoaufnahmen oder sonstiger personenbezogener Informationen außerhalb des geschützten Circle-Umfelds erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende datenschutzrechtliche Grundlage besteht.

21.6 RETAIL NXT beschränkt die Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten auf den für den jeweiligen Zweck erforderlichen Umfang.

21.7 Weitere Informationen, insbesondere zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern bzw. Empfängerkategorien, Speicherdauer sowie den Rechten betroffener Personen, ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzhinweisen von RETAIL NXT.

22. Haftung

22.1 RETAIL NXT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

22.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RETAIL NXT nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

22.3 Im Übrigen ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Geschäftschancen, Kontakte oder Kooperationen sowie sonstige Folgeschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

22.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von RETAIL NXT auf den für die jeweilige Vertragsperiode vereinbarten Netto-Mitgliedsbeitrag begrenzt.

23. Höhere Gewalt

23.1 RETAIL NXT haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von RETAIL NXT.

23.2 Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, erhebliche Infrastruktur- oder Energieausfälle, Cyberangriffe, Reisebeschränkungen oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.

23.3 RETAIL NXT kann betroffene Formate verschieben, an einen anderen geeigneten Ort verlegen, digital oder hybrid durchführen oder durch ein angemessenes Ersatzformat ersetzen.

24. Ausschluss und außerordentliche Beendigung

24.1 RETAIL NXT kann einzelne Teilnehmer von einem Format ausschließen oder die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund außerordentlich beenden.

24.2 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • erheblichem oder wiederholtem Verstoß gegen Vertraulichkeitsverpflichtungen;

  • erheblichem Verstoß gegen Anti-Trust- oder Compliance-Regeln;

  • unerwünschter oder aggressiver Akquise;

  • missbräuchlicher Nutzung oder Weitergabe vertraulicher Inhalte;

  • erheblichem oder wiederholtem Verstoß gegen den Verhaltens- und Wertekodex;

  • dauerhaft fehlender persönlicher Mitwirkung oder wiederholter erheblicher Verletzung der Teilnahme- und Mitwirkungspflichten nach vorheriger Abmahnung und erfolgloser Möglichkeit zur Abhilfe, soweit eine Abhilfe nach Art des Verstoßes möglich ist;

  • Zahlungsverzug trotz Fälligkeit und Mahnung;

  • oder Wegfall wesentlicher Voraussetzungen der Mitgliedschaft.

24.3 Soweit Art und Schwere des Verstoßes dies zulassen, ist dem Mitglied vor einer außerordentlichen Beendigung Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

24.4 Bei einer außerordentlichen Beendigung aus einem vom Mitglied zu vertretenden wichtigen Grund besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Mitgliedschaftsbeiträge.

25. Schlussbestimmungen

25.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

25.2 Eine Aufrechnung durch das Mitglied ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

25.3 Sollte eine Bestimmung dieser Mitgliedschaftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

25.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

25.5 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der RETAIL NXT GmbH.