AGB – Magazin Partnerships

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Anzeigen-, Sponsoring- und Partnerprodukte im RETAIL NXT Magazin

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anzeigen-, Sponsoring-, Partner-, Content- und sonstigen Kommunikationsleistungen im Zusammenhang mit dem RETAIL NXT Magazin, insbesondere für klassische Anzeigenformate, Deep-Dive Features, Feature Exclusives, Partner-Perspektiven, Bundles sowie vergleichbare redaktionell eingebettete oder werbliche Produkte.

1.2 Vertragspartner ist, sofern nicht anders angegeben, die RETAIL NXT GmbH, nachfolgend „RETAIL NXT“ genannt. Vertragspartner auf Kundenseite ist das beauftragende Unternehmen, nachfolgend „Partner“ genannt.

1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners gelten nicht, es sei denn, RETAIL NXT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung gehen diesen Bedingungen vor.

1.4 Leistungen im Rahmen einer Conference-Partnerschaft und Leistungen im RETAIL NXT Magazin sind rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich als gemeinsames Bundle oder Bestandteil einer Partnerschaft vereinbart wurden.

  1. Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch Unterzeichnung eines Auftragsformulars, durch schriftliche Bestätigung per E-Mail oder durch eine Auftragsbestätigung von RETAIL NXT zustande.

2.2 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. RETAIL NXT behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn eine inhaltliche, redaktionelle, rechtliche oder qualitative Passung zum Magazin nicht gegeben ist.

2.3 Platzierungen, Seitenangaben und Layoutbeispiele in Präsentationen, Handouts oder Arbeitsständen dienen der Orientierung. Verbindlich sind sie nur, wenn sie ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung zugesagt wurden.

  1. Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils angenommenen Angebot. Dieses kann insbesondere folgende Produkte umfassen:

a) klassische Anzeigenformate, zum Beispiel 1/1 Seite, 1/2 Seite quer, 1/2 Seite hoch oder 1/3 Seite;
b) Deep-Dive Features als kurze, kuratierte Erwähnung in einem passenden redaktionellen Kontext;
c) Feature Exclusives als größerer redaktionell eingebetteter Beitrag mit einem Partner als zentralem Kompetenzanker;
d) Partner-Perspektiven als eigenständiger Partnerabschnitt oder Partnerseite mit fachlicher Einordnung;
e) Bundles aus redaktioneller Integration, Anzeigenfläche und weiteren Sichtbarkeitsleistungen.

3.2 Redaktionell eingebettete Produkte sind keine klassischen Anzeigenflächen. Sie werden thematisch kuratiert, inhaltlich eingeordnet und als Partner-, Sponsoring- oder Werbeintegration kenntlich gemacht, soweit dies rechtlich oder redaktionell erforderlich ist.

3.3 Ein Anspruch auf bestimmte Formulierungen, Überschriften, Seitenumfänge, Bildauswahl, Reihenfolge, Nachbarseiten, Konkurrenzumfeld oder eine bestimmte redaktionelle Bewertung besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.4 RETAIL NXT ist berechtigt, redaktionelle Integrationen, Partner-Perspektiven und Features aus Gründen der redaktionellen Qualität, Lesbarkeit, rechtlichen Zulässigkeit, Layoutplanung oder Heftdramaturgie zu bearbeiten, zu kürzen, umzustellen oder anzupassen, sofern dadurch der wesentliche Leistungszweck gewahrt bleibt.

3.5 Die redaktionelle Hoheit über das Magazin liegt bei RETAIL NXT. Der Partner erhält keine redaktionelle Einflussnahme auf unabhängige Inhalte, Beiträge Dritter, Quellenwahl, Heftdramaturgie oder die Platzierung anderer Partner, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

  1. Kennzeichnung und Trennung von Werbung und Redaktion

4.1 Anzeigen und gesponserte Inhalte werden entsprechend ihrer Art und nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen sowie der redaktionellen Standards von RETAIL NXT gekennzeichnet, zum Beispiel als „Anzeige“, „Partner-Perspektive“, „Partner-Feature“, „Deep-Dive Feature“, „Partnerbeitrag“ oder vergleichbar.

4.2 Der Partner erkennt an, dass eine klare Kennzeichnung der Glaubwürdigkeit des Magazins dient und keine Minderung der Leistung darstellt.

4.3 RETAIL NXT entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die konkrete Form der Kennzeichnung, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.

  1. Inhalte, Druckunterlagen und Mitwirkungspflichten des Partners

5.1 Der Partner stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Logos, Marken, Bildmaterialien, Texte, Ansprechpartner, Freigaben und Druckunterlagen fristgerecht, vollständig und in den von RETAIL NXT vorgegebenen Spezifikationen zur Verfügung.

5.2 Druckunterlagen für Anzeigen sind in druckfähiger Qualität und im angeforderten Format bereitzustellen, insbesondere als PDF/X-Datei, 300 dpi, CMYK, mit ausreichendem Beschnitt und ohne technische Mängel, sofern nicht anders angegeben.

5.3 Werden Materialien nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht in geeigneter Qualität geliefert, ist RETAIL NXT berechtigt, die Leistung auf Basis des vorhandenen Materials umzusetzen, die Platzierung anzupassen, die Veröffentlichung zu verschieben oder die Leistung ganz oder teilweise entfallen zu lassen. Der Vergütungsanspruch von RETAIL NXT bleibt bestehen, soweit RETAIL NXT die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

5.4 Der Partner ist für die sachliche Richtigkeit der von ihm gelieferten Informationen verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Produktangaben, Leistungsversprechen, technische Aussagen, Kundennamen, Referenzen, Studienangaben, Zitate, Markenclaims, URLs, QR-Codes und rechtliche Pflichtangaben.

5.5 Der Partner stellt sicher, dass genannte Kunden, Referenzen, Personen, Logos, Zitate, Cases oder Projektdetails für die Veröffentlichung freigegeben sind. RETAIL NXT ist nicht verpflichtet, diese Freigaben eigenständig zu prüfen.

  1. Rechte, Freistellung und rechtliche Zulässigkeit

6.1 Der Partner versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien, Marken, Logos, Bilder, Grafiken, Texte, Claims, Zitate, Referenzen und sonstigen Bestandteile rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

6.2 Der Partner räumt RETAIL NXT für die Vertragsdurchführung die erforderlichen einfachen, räumlich und zeitlich für die Magazinveröffentlichung, Bewerbung, Archivierung und Dokumentation erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Materialien ein. Dies umfasst insbesondere Print, PDF, digitale Vorschauversionen, Website, Social Media, Sales-Unterlagen, Partnerkommunikation und Eigenwerbung von RETAIL NXT, soweit die Nutzung im Zusammenhang mit dem Magazin, der RETAIL NXT oder der vereinbarten Leistung steht.

6.3 Der Partner stellt RETAIL NXT von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten, Gesetzen, Vertraulichkeitspflichten, Datenschutzvorgaben, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht oder sonstigen Schutzrechten durch vom Partner gelieferte Inhalte entstehen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

6.4 RETAIL NXT ist berechtigt, Inhalte abzulehnen, zu entfernen oder Änderungen zu verlangen, wenn diese nach Einschätzung von RETAIL NXT rechtswidrig, irreführend, reputationsschädigend, politisch extrem, diskriminierend, sittenwidrig, nicht belegbar, qualitativ unzureichend oder nicht mit der Positionierung des Magazins vereinbar sind.

  1. Korrekturabzug und Freigabe

7.1 Soweit zeitlich und produktionstechnisch möglich, erhält der Partner vor Veröffentlichung einen Korrekturabzug für die von ihm gebuchte Anzeige oder Partnerintegration.

7.2 Beanstandungen, Korrekturen oder Freigaben sind innerhalb der von RETAIL NXT mitgeteilten Frist, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Übersendung des Korrekturabzugs, in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt der Korrekturabzug als freigegeben.

7.3 Korrekturen beziehen sich auf sachliche Fehler, Schreibfehler, Logos, Namen, Funktionsbezeichnungen und rechtlich relevante Angaben. Ein Anspruch auf grundlegende konzeptionelle, redaktionelle oder gestalterische Neuausrichtung nach Erstellung des Korrekturabzugs besteht nicht.

7.4 Änderungen nach finaler Freigabe oder nach Druckdatenschluss können nur berücksichtigt werden, wenn sie produktionstechnisch noch möglich sind. Entstehende Mehrkosten trägt der Partner.

  1. Auflage, Distribution und Reichweite

8.1 Die geplante Auflage, Distributionslogik, Zielgruppenbeschreibung und Versandplanung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Handout. Angaben zur Auflage, Verteilung, Empfängerstruktur, Reichweite oder Zielgruppe sind Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als garantiert bezeichnet werden.

8.2 RETAIL NXT schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Anzahl an Leads, Anfragen, Eventanmeldungen, Sales Opportunities, Seitenaufrufen, QR-Code-Scans oder sonstigen Reaktionen.

8.3 Änderungen der Distributionsplanung, des Erscheinungstermins, der Versandlogik, der digitalen Bereitstellung oder der Auflage bleiben vorbehalten, sofern sie aus redaktionellen, organisatorischen, technischen, wirtschaftlichen oder produktionellen Gründen erforderlich sind und der wesentliche Leistungszweck erhalten bleibt.

8.4 Soweit eine digitale Fassung des Magazins erstellt wird, entscheidet RETAIL NXT über Zeitpunkt, Form, Zugang, Verfügbarkeit, Hosting, Verlinkung und Archivierung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  1. Preise, Zahlungsbedingungen und Steuern

9.1 Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

9.2 Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach Auftragsbestätigung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

9.3 RETAIL NXT ist berechtigt, bei Buchung eine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung zu verlangen, insbesondere bei größeren Bundles, kurzfristigen Buchungen oder individuell produzierten Leistungen.

9.4 Zahlungen dürfen nicht wegen noch ausstehender Freigaben, interner Prüfungen des Partners oder nachträglicher Änderungswünsche zurückbehalten werden, sofern RETAIL NXT die Leistung vertragsgemäß vorbereitet oder erbracht hat.

9.5 Bei Zahlungsverzug ist RETAIL NXT berechtigt, Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten, Platzierungen nicht zu veröffentlichen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

  1. Stornierung und Verschiebung durch den Partner

10.1 Die Buchung eines Anzeigen-, Sponsoring-, Partner-, Content- oder Bundle-Produkts im RETAIL NXT Magazin ist verbindlich. Ein ordentliches Stornierungs-, Kündigungs- oder Rücktrittsrecht des Partners nach Vertragsschluss besteht nicht.

10.2 Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei internen Budgetänderungen, ausbleibenden Freigaben, Strategieänderungen, verspäteter oder ausbleibender Lieferung von Materialien, Nichtnutzung der gebuchten Leistung, Wechsel von Ansprechpartnern, Änderung der Kommunikationsplanung des Partners oder sonstigen Gründen aus der Sphäre des Partners.

10.3 Für bereits erbrachte redaktionelle, konzeptionelle, gestalterische oder produktionsbezogene Leistungen bleibt der Vergütungsanspruch in jedem Fall bestehen.

10.4 Eine Umbuchung auf ein anderes Produkt, eine spätere Ausgabe oder eine andere Leistung ist nur nach schriftlicher Zustimmung von RETAIL NXT möglich.

  1. Erscheinungstermin, Produktionsänderungen und Ausfall

11.1 Erscheinungstermine, Versandtermine und Produktionszeitpläne sind Plantermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

11.2 RETAIL NXT ist berechtigt, das Magazin zu verschieben, zu erweitern, zu kürzen, mit weiteren Kommunikationsmaßnahmen zu verbinden, digital zu veröffentlichen oder in einer geänderten Form herauszugeben, wenn sachliche, redaktionelle, wirtschaftliche, technische oder produktionelle Gründe dies erforderlich machen.

11.3 Sollte das Magazin aus Gründen, die RETAIL NXT nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht wie geplant erscheinen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Streik, Papiermangel, Produktionsausfall, technischer Störungen, behördlicher Maßnahmen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, ist RETAIL NXT berechtigt, die Leistung in angemessener Ersatzform zu erbringen, insbesondere durch digitale Veröffentlichung, spätere Veröffentlichung, alternative Platzierung oder Gutschrift für eine vergleichbare Leistung.

11.4 Schadensersatzansprüche des Partners wegen Verschiebung, Änderung, Teilausfall oder Ersatzveröffentlichung sind ausgeschlossen, soweit RETAIL NXT nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

  1. Platzierung, Exklusivität und Konkurrenzumfeld

12.1 Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können aber nur garantiert werden, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

12.2 Ein Konkurrenz- oder Branchenausschluss wird nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

12.3 RETAIL NXT kann mehrere Partner aus gleichen oder angrenzenden Themenfeldern im Magazin berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für große Themenfelder wie AI, Cloud, Data, Commerce, CRM, Omnichannel, Store Technology, Payment, Security, Retail Media, Supply Chain und Consulting.

12.4 Exklusive Produkte wie „Feature Exclusive“ beziehen sich nur auf die konkret vereinbarte Seite, Strecke oder thematische Umsetzung, nicht automatisch auf das gesamte Magazin, die gesamte Branche, ein Technologiefeld oder die Conference insgesamt.

  1. Qualität, Mängel und Reklamationen

13.1 RETAIL NXT wird die vereinbarten Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt erbringen. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Beschnitt, Papier, Platzierung, Umbruch, Typografie, Bildwirkung oder Darstellung stellen keinen Mangel dar, sofern sie produktionstechnisch üblich sind und den wesentlichen Leistungszweck nicht beeinträchtigen.

13.2 Reklamationen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erscheinen oder Bereitstellung des Magazins, in Textform geltend zu machen.

13.3 Bei berechtigter Reklamation ist RETAIL NXT zunächst zur angemessenen Nacherfüllung berechtigt, soweit dies möglich ist. Eine Nacherfüllung kann insbesondere durch Korrektur in einer digitalen Fassung, Nachtrag, alternative Platzierung, erneute Veröffentlichung oder anteilige Gutschrift erfolgen.

13.4 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Haftung

14.1 RETAIL NXT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RETAIL NXT nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.

14.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Leads, ausgebliebene Eventanmeldungen, ausgebliebene Geschäftsabschlüsse, Reputationsfolgen oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14.4 Die Haftung von RETAIL NXT ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den dreifachen Betrag der für die jeweilige Magazinleistung vereinbarten Nettovergütung begrenzt.

  1. Datenschutz

15.1 RETAIL NXT verarbeitet personenbezogene Daten des Partners, insbesondere Kontaktdaten, Rechnungsdaten, Kommunikationsdaten und Freigabeinformationen, zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags.

15.2 Soweit der Partner personenbezogene Daten Dritter, etwa Namen, Funktionen, Zitate, Bilder oder Kontaktdaten, an RETAIL NXT übermittelt, versichert der Partner, dass hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage oder Einwilligung vorliegt.

15.3 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von RETAIL NXT.

  1. Vertraulichkeit

16.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden, vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht öffentlich bekannt sind oder rechtmäßig anderweitig erlangt wurden.

16.2 Redaktionelle Arbeitsstände, unveröffentlichte Layouts, Preisvereinbarungen, Sonderkonditionen, Verteilerinformationen und interne Planungen von RETAIL NXT dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

  1. Referenznutzung und Eigenwerbung

17.1 RETAIL NXT ist berechtigt, den Partnernamen, das Logo und die veröffentlichte Magazinplatzierung als Referenz im Zusammenhang mit dem Magazin, der RETAIL NXT, Partnerkommunikation, Sales-Unterlagen, Website, Social Media und Pressearbeit zu nutzen, sofern der Partner dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht.

17.2 Der Partner ist berechtigt, die veröffentlichte Platzierung nach Erscheinen zu eigenen Kommunikationszwecken zu nutzen, sofern die Nutzung nicht sinnentstellend erfolgt, die Urheber- und Nutzungsrechte Dritter beachtet werden und RETAIL NXT als Herausgeberin beziehungsweise Quelle genannt wird.

17.3 Unveröffentlichte Layouts, Vorabversionen oder Korrekturabzüge dürfen vom Partner nicht ohne vorherige Zustimmung von RETAIL NXT veröffentlicht oder weiterverbreitet werden.

  1. Agenturen und Dritte

18.1 Beauftragt eine Agentur RETAIL NXT im Namen eines Partners, haftet die Agentur neben dem Partner als Gesamtschuldnerin, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

18.2 Agenturprovisionen, AE, Rabatte oder Vermittlungsvergütungen werden nur gewährt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

18.3 Der Partner haftet für das Verhalten von Agenturen, Dienstleistern, Beratern oder sonstigen von ihm eingeschalteten Dritten wie für eigenes Verhalten.

  1. Schlussbestimmungen

19.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

19.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Partner nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

19.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

19.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

19.5 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von RETAIL NXT.